Zur Sicherstellung der inneren Erschließung in Hangar und Werft, sowie zur weiteren Verhinderung der Brandübertragung zwischen diesen beiden Brandabschnitten, werden je Hallenbrandabschnitt mind. zwei Stück stationäre Löschmonitore Wasserwerfer mit Schaumzumischung eingesetzt.
Die technische Ausführung erfolgt nach den Anforderungen der VIE-BtF und in Anlehnung an die Vorgaben der ÖNORM EN 13565-2 und an die NFPA 409.